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   BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00   

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https://dejure.org/2001,1298
BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1298)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2001 - LwZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1298)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2001 - LwZR 10/00 (https://dejure.org/2001,1298)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 596 Abs. 1
    Rückgabepflicht von Namensaktien mit betriebsbezogenen Rübenlieferrechten bei Ende des Pachtvertrages

  • Wolters Kluwer

    Rübenlieferrecht - Namensaktien - Aktienerworb - Rückgabepflicht - Landwirtschaft - Pachtvertrag - Aktienmehrwert

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuckerindustrie, vinkulierte Namensaktien der -

  • Judicialis

    BGB § 596 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 596 Abs. 1
    Berücksichtigung eines Rübenlieferrechts bei der Beendigung eines Pachtvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaft - Zur Verbindung Rübenlieferungsrecht und vinkul. Namensaktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2537
  • MDR 2001, 928 (Ls.)
  • WM 2001, 1573
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00
    Anschließend stehen sie wieder dem Verpächter zu (vgl. Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; für die vergleichbare Problematik der Milchreferenzmenge: Senat, BGHZ 115, 162, 168; 135, 284, 287).

    Der Mehrwert ist Bestandteil der dem Kläger nach Ende der Pachtzeit zustehenden Vorteile der Pachtsache, auf die er selbst dann einen Anspruch hat, wenn sie Folge der Bewirtschaftung durch den Pächter sind (vgl. Senat, BGHZ 115, 162, 168; Beschl. v. 29. November 1996 aaO).

  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 10/95
    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00
    Anschließend stehen sie wieder dem Verpächter zu (vgl. Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; für die vergleichbare Problematik der Milchreferenzmenge: Senat, BGHZ 115, 162, 168; 135, 284, 287).

    Der Mehrwert ist Bestandteil der dem Kläger nach Ende der Pachtzeit zustehenden Vorteile der Pachtsache, auf die er selbst dann einen Anspruch hat, wenn sie Folge der Bewirtschaftung durch den Pächter sind (vgl. Senat, BGHZ 115, 162, 168; Beschl. v. 29. November 1996 aaO).

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96

    Anspruch des Pächters auf Auskehrung einer von dem Verpächter erlangten

    Auszug aus BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00
    Anschließend stehen sie wieder dem Verpächter zu (vgl. Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; für die vergleichbare Problematik der Milchreferenzmenge: Senat, BGHZ 115, 162, 168; 135, 284, 287).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.

    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).

  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05

    Übertragung von Zahlungsansprüchen nach Pachtende gemäß der VO (EG) 1782/2003

    Es handele sich bei den Zahlungsansprüchen um betriebsbezogene Ansprüche, deren Erwerb und Übertragung unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen im Sinne der Erhaltung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Fläche bzw. der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Pachtsache sei (vgl. BGH NJW 1997, 2316 zur Rückgabe von Milchreferenzmengen; BGH NJW 2001, 2537 zur Rückgabe von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Jedenfalls würde die Ertragsfähigkeit der Pachtsache fortwährend gemindert (vgl. BGH NJW 2001, 2537; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückgabe von Milchreferenzmengen und Rübenlieferungsrechten (BGHZ 115, 162 ff.; NJW 2001, 2537 f.) kommt hier nicht zur Anwendung.

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 4/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Die für die Rückgabe von Milchreferenzmengen und Zuckerrübenlieferrechten geltenden Rechtsgrundsätze (BGHZ 115, 162 ff.; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00 - NJW 2001, 2537 f.) kämen hier nicht zur Anwendung, da es sich dort um betriebsbezogene Rechte handele, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der zu diesen Zwecken genutzten Flächen erforderlich seien.

    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).

  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 4/11

    Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von anderweitig erworbenen

    a) Der Senat hat allerdings für Landpachtverträge über zum Zuckerrübenanbau geeignete Flächen entschieden, dass die Erhaltung und die Ausnutzung von betriebsbezogenen Lieferrechten Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau ist (Urteil vom 27. April 2001 - LwZR 10/00, NJW-RR 2001, 2537, 2538).

    Die Vorteile aus den zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der verpachteten Flächen erforderlichen Lieferrechten verbleiben dem Pächter nur für die Dauer der Pacht; nach deren Beendigung stehen sie wieder dem Verpächter zu (Senatsbeschluss vom 29. November 1996 - LwZR 10/95, aaO; Senatsurteil vom 27. April 2001 - LwZR 10/00, aaO).

  • OLG Dresden, 19.03.2010 - U XV 1164/09

    Kündigung eines Landpachtvertrages durch den Verpächter wegen Aufgabe von

    bb) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2001 - LwZR 10/00, NJW 2001, S. 2537 ff Rz 9, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 29. November 1996 - LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1, zitiert nach Juris), welcher verschiedene Oberlandesgerichte gefolgt sind (vgl. etwa OLG Naumburg, Urteil vom 27. April 2000 - 2 U (Lw) 28/99, AgrarR 2001, S. 355 ff; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 2 U 122/04, AUR 2005, S. 263 f), ist die Erwirtschaftung und Ausnutzung von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau, vgl. § 7 Abs. 1 des Pachtvertrages von 1991 in Verbindung mit den § 586 Abs. 1 S. 3 BGB (anders noch: OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 1993 - 7 U 11/93, OLGR Celle 1994, S. 32).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2001 - LwZR 10/00, NJW 2001, S. 2537 ff), gab es nämlich hier keine ausdrückliche pachtvertragliche Regelung über die Verpflichtung des Pächters zur Beantragung und zur Übertragung von Rübenrechten am Ende des Pachtvertrages.

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    Auch zivilrechtlich sind diese Aktien Bestandteil eines Hofes (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. März 1966 V BLw 42/65, BGHZ 45, 196) und sind bei Beendigung eines Pachtvertrags selbst dann vom Pächter auf den Verpächter zu übertragen, wenn der Pächter sie erworben hat (BGH-Urteil vom 27. April 2001 LwZR 10/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 2537).
  • OLG Naumburg, 23.12.2004 - 2 U 122/04

    Beginn der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das Urteil des

    Hat ein Miterbe ein zum Nachlass gehörendes Grundstück allein genutzt und hat danach die Erbengemeinschaft mehrheitlich beschlossen, das Nachlassgrundstück an einen Dritten verpachten zu wollen, hat der bislang allein nutzende Miterbe nicht nur das Grundstück an die Erbengemeinschaft herauszugeben, sondern auch entsprechend den für die Rückgabe von Pachtland nach Beendigung eines Pachtverhältnisses geltenden Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2001, 2537) die dem Grundstück zugeordneten betriebsbezogenen Zuckerrübenlieferrechte an die Erbengemeinschaft zu übertragen.

    Der Verpächter hat lediglich das Ansparguthaben nebst Zinsen zu erstatten, nicht einen etwa entstandenen Aktienmehrwert (BGH NJW 2001, 2537).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und

    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 3/06

    Übertragung von Zahlungsansprüchen aufgrund der GAP-Reform auf den Verpächter

    Erwirtschaftung und Ausnutzung der Lieferrechte sind Bestandteil einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Rübenanbau (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; Urt. v. 27. April 2001, LwZR 10/00, NJW 2001, 2537, 2538).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03

    Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF

    Auch zivilrechtlich sind diese Aktien Bestandteil eines Hofes (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 17. März 1966 V BLw 42/65, BGHZ 45, 196) und sind bei Beendigung eines Pachtvertrags selbst dann vom Pächter auf den Verpächter zu übertragen, wenn der Pächter sie erworben hat (BGH-Urteil vom 27. April 2001 LwZR 10/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 2537).
  • OLG Naumburg, 30.03.2006 - 2 U 127/05

    Kein Anspruch auf Übertragung von im Rahmen der GAP-Reform zugeteilten

  • OLG Celle, 27.06.2013 - 2 U 3/13

    Unternehmenspacht; Schließung; Auslagerung; Betriebsstätte

  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 2 U 46/05

    Herausgabe von Prämienrechten der EU-Agrarförderung nach Beendigung eines

  • OLG Naumburg, 10.03.2011 - 2 U 100/10

    Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von

  • AG Magdeburg, 20.09.2005 - 12 Lw 4/04
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